Verlustvortrag

Verlustvortrag
Ver|lụst|vor|trag, der (Steuerw.):
Übertragung eines entstandenen ↑ Verlustes (4) auf das folgende Geschäftsjahr.

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Verlustvortrag,
 
Form des Verlustabzugs.

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Ver|lụst|vor|trag, der (Steuerw.): Übertragung eines entstandenen Verlustes (4) auf das folgende Geschäftsjahr: Die Bank will sich steuerschonend von Beteiligungen trennen, indem sie Firmen mit einem hohen V. in die jeweilige Gesellschaft hineinnimmt und die Beteiligungen steuerfrei verkauft (Spiegel 52, 1998, 81).

Universal-Lexikon. 2012.

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